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                                                  Geschäftsbedingungen

Autogasanlagen G. Krause UG ( haftungsbeschränkt )  * Finkenherd 2*  06463 Ermsleben

                                           Telefon (034743) 531844*  Fax (034743) 531844* Mobil 01772777279

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Autogasanlagen G.Krause UG ( haftungsbeschränkt )

06463 Ermsleben , Finkenherd 2

Geschäftsführer : Ganna Krause

1. Allgemeines

1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.2. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, ohne nochmalige ausdrücklich vereinbarungen..

2. Angebot und Abschluss

2.1. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.

2.2 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen, die insbesondere von Angestellten  abgegeben wurden, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen,

bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

2.3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahme auf Normen, Gewichts- und Maßangaben, sowie Angaben in Werbemitteln sind lediglich Annäherungswerte und keine Eigenschaftszusicherungen.

2.4. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Änderungen zulässig.

3. Preise und Zahlungen

3.1. Die Preise verstehen sich ab Lager oder Werkstatt. Wird ein Versand vereinbart, erfolgt dieser auf Kosten des Kunden .

3.2. Bei Verkäufen ist der Kaufpreis bzw. die Vergütung sofort bei Abnahme der Ware fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.3. Erfüllt der Kunde seine vertragliche Abnahmepflicht nicht, sind wir bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von pauschal 20 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern, sofern nicht nachweislich wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4. Zahlungen für Reparaturen, Servicearbeiten und Einbauten (Dienstleistungen aus Werkverträgen) sind ohne Abzug sofort fällig, sofern vorher nichts anderes vereinbart wurde.

3.5 Eventuelle Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.

3.6. Außerdem behält sich der Verkäufer im Fall des Zahlungsverzuges vor, eingeräumte Zahlungsziele aus anderen Verträgen rückgängig zu machen. Der Rechnungsbetrag aus diesen

Verträgen würde dann ebenfalls sofort fällig.

3.7 Eine Mahngebühr beträgt mindestens 11,00 €, höchstens jedoch 1% der Rechnungssumme. Es erfolgen maximal zwei Zahlungserinnerungen (Mahnungen), danach wird zur Durchsetzung unserer Ansprüche ein Anwalt eingeschaltet. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

3.8. Wird Bankeinzug vereinbart, so ist der Auftraggeber zur notwendigen Deckung des zu belastenden Kontos verpflichtet.

3.9. Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht oder fehlte diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, so ist der Verkäufer berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall behalten wir uns die Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche vor.

3.10. Alle früheren Preise werden mit erscheinen neuer Preislisten des Verkäufers, seiner Lieferanten oder deren Vorlieferanten hinfällig. Vorher abgeschlossene Verträge bleiben von dieser Regelung unberührt.

4. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

4.1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und –Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der

Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Lieferung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

4.2. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfange zulässig.

4.3. Die Lieferfrist verlängert sich auch bei Eintritt höherer Gewalt und anderen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege). Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilte der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit.

Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist. Lieferfristen und Liefertermine sind gewahrt, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.

4.4. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung bei Abholung durch den Besteller selbst.

4.5. Verzug und Ausbleiben der Lieferung hat der Verkäufer solange nicht zu vertreten, als ihn und seine Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, höchstens 5 % vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.

Für durch Verschulden eines  seiner Vorlieferanten verzögerte oder unterbleibende  Lieferungen hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.

5. Versand Verpackung und Gefahrenübergang

5.1. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.

5.2. Im übrigen geht  mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über und zwar auch dann,

wenn die Auslieferung durch die Fahrzeuge des Verkäufers erfolgt.

5.3. Die Verpackung wird gesondert berechnet. Leichte Verpackungen, Kartons

usw. werden nicht zurückgenommen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des gesamten vereinbarten Preises und aller Nebenforderungen  Eigentum des Verkäufers. Der Kunde darf über die Ware

nicht verfügen. Er hat die Ware pfleglich zu behandeln. Wir sind berechtigt, die erhaltene Ware zurückzunehmen, wenn wir bei Zahlungsverzug gemäß § 455 BGB vom

Kaufvertrag zurückgetreten sind, oder der Kunde eine ihm gemäß § 326 BGB gesetzte Frist fruchtlos hat verstreichen lassen. Verlangen wir im letzteren Fall Schadensersatz, sind wir

berechtigt, die zurückgenommene Ware durch bestmöglichen freihändigen Verkauf als Gebrauchtgegenstand in Anrechnung auf unsere offenen Forderungen abzüglich entstehender Kosten zu verwerten.

7. Mängelrüge und Gewährleistung

7.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb

einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Im übrigen gilt § 377 HGB.

7.2. Alle anderen Dienstleistungen des Verkäufers (Reparaturen, Serviceleistungen, Einbauten) sind vom Kunden (Besteller) nach Beendigung der Arbeit sofort gemäß § 640 BGB abzunehmen. Nimmt der Kunde eine mangelhafte Arbeit ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in §§ 633 und 634 BGB bestimmten Ansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Ist der Mangel bei Abnahme nicht erkennbar oder stellt er sich im Verlauf der Gewährleistungsfrist ein, so ist der Verkäufer ebenfalls spätestens innerhalb einer Woche  jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist  davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Im übrigen gelten die Vorschriften des BGB.

7.3. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder der Arbeit oder eine Ersatzleistung .

7.4. zur Mangelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer einen angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung der Lieferzeiten für Ersatzteile zu gewähren. Insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen und oder Zutritt zum Werk zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung.

7.5. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäße Handhabung oder vorgenommene Änderungen und Reparaturen an Waren und Fahrzeugen und/oder Arbeiten erlischt der Gewährleistungsanspruch jeglicher Art.

7.6. Bei gebrauchten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen ab Übernahme der Ware schriftlich gerügt wird.

7.7. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt auch, wenn die Ware nicht entsprechend den Herstellerempfehlungen gewartet und gepflegt worden ist oder der Verschleiß auf Überanspruchung und /oder Eigeneingriff zurückzuführen ist.

7.8. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

8. Schriftform, Gerichtsstand

8.1. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.

8.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist unser Firmensitz in

06463 Ermsleben Finkenherd 2.

8.3. Als Gerichtsstand wird Halberstadt vereinbart, soweit dies nach § 38 ZPO zulässig ist. Der Käufer kann auch an seinem Gerichtsstand verklagt werden.

8.4. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen davon unberührt und gültig.

 

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